Am 18. Dezember 2012 hat die Deutsche Volleyball Liga einen Protest des Allianz MTV Stuttgart gegen den korrigierten Spielstand im ersten Satz des Spiels USC Münster – Allianz MTV Stuttgart vom 2. Dezember 2012 abgelehnt. Videobilder seien zur Beweisführung nicht zugelassen. Somit handle es sich um eine Tatsachenentscheidung.
Beim Spielstand von 19:14 (Münster-Stuttgart), hat die Spielerin mit der Nummer 5 von Münster Aufschlag. Die Rally endet mit einem Angriff von der Spielerin mit der Nummer 17 von Stuttgart, der durch die Spielerin mit der Nummer 4 von Münster touchiert wird. Die 1. Schiedsrichterin Frau Ute Fischer, zeigt kurz in die falsche Richtung an, um sich dann direkt selbst zu korrigieren. Der neue Spielstand wird auf der Anzeigetafel von Herrn Christoph Landwehr danach sofort richtig mit 19:15 (Münster-Stuttgart) dargestellt. Daraufhin unterbricht die Anschreiberin Frau Wiebke Hansen das Spiel und sagt der richtige Spielstand wäre 20:15 und lässt vom 2.Schiedsrichter die Anzeigetafel korrigieren. Daraufhin hat die Stuttgarter Mannschaft sofort sich beschwert, dass dies falsch sei. Die 1.Schiedsrichterin, hat darauf hin geäußert: „Dass sie ihren Assistenten glauben müsse und wir jetzt nur Protest einlegen können.“, ohne die Situation zu prüfen. Im weiteren Satzverlauf wurde dann der Satz beim Spielstand von 25:23 (Münster-Stuttgart), was richtiger Weise 24:23 lautete für Münster gewertet. Auch eine Rückfrage bei beiden Statistikern (Manuela Kiousis, Münster und Andreas Bühler, Stuttgart) beim Spielstand von 20:17 (richtig wäre 19:17 gewesen) und deren Bestätigung, dass dies falsch sei, wurde nicht gehört.
Der Protest wird abgelehnt.
Begründung:
Der Protest richtet sich gegen die angeblich falsche Korrektur des Spielstandes im 1. Satz nach dem Spielzug beim Spielstand 19-14 für Münster. Der daraus folgende Punkt wurde vom 1. Schiedsrichter zunächst für Münster angezeigt, dann aber korrigiert und an Stuttgart gegeben. Nach Auswertung der vorliegenden Stellungnahmen ist nicht rekonstruierbar, ob es eine fehlerhafte Korrektur des zunächst für Münster angezeigten Punktes gab. Der Schreiben hat bestätigt, den zunächst für Münster erfassten Punkt korrigiert zu haben. Der 2. Schiedsrichter hat danach auf Grund der Anzeige im eScoresheet den Spielstand und die Rotation beider Mannschaften geprüft und keinen Fehler festgestellt. Auch aus der Auswertung der Chronik des eScoresheets ist eine Fehleingabe nicht erkennbar. Weitere Möglichkeiten zur Rekonstruktion liegen nicht vor bzw. sind zur Beweisführung nicht zugelassen. Somit handelt es sich um eine Tatsachenentscheidung. Die kleine Anzeigetafel bzw. elektronische Anzeige des Spielstandes sind keine offiziellen Spielstandanzeigen. Dies ist ausschließlich der eScoresheet.